chocri

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der chocri GmbH (Geschäftsführer: Franz Duge, Michael Bruck) („chocri“) und dem Käufer. Sie gelten für alle Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande, Belgien, Frankreich, Liechtenstein und Luxemburg.

(2) Unter einem „Verbraucher“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(3) Unter einem „Unternehmer“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Sofern der Käufer ein Verbraucher ist, kann der Käufer Ware bei chocri bestellen, indem er einzelne Artikel anklickt und sie seinem virtuellen „Warenkorb“ hinzufügt. Der virtuelle Warenkorb stellt die Bestellung des Käufers dar. Möchte der Käufer die Bestellung versenden, klickt er auf den Button „Zum Warenkorb wechseln“. Anschließend gibt der Käufer seine Kontakt- und Adressdaten, insbesondere die Lieferadresse, in ein Bestellformular ein und wählt ein Bezahlverfahren. Vor Absendung der fertigen Bestellung hat der Käufer die Möglichkeit, seine Bestelldaten zu überprüfen und zu korrigieren. Der Käufer versendet die Bestellung, indem er auf den Button „Bestellung abschicken“ klickt.

(2) Das Angebot von chocri im Internet stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, ein Angebot abzugeben. Die Bestellung des Käufers stellt ein Angebot an chocri zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Sobald die Bestellung bei chocri eingeht, erhält der Käufer eine E-Mail, die den Eingang seiner Bestellung bei chocri bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung).Der Kaufvertrag kommt mit dieser Bestätigung zustande. Über Waren aus einer Bestellung, die jedoch nicht in der Bestellbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

(3) Sofern der Käufer ein Unternehmer ist, wird mit ihm ein separater Kaufvertrag geschlossen.

(4) Die Ware wird zu den auf www.chocri.de angegebenen Qualitäten, Maßen, Gewichten und Preisen geliefert. Die Angaben auf www.chocri.de stellen lediglich ungefähre Richtwerte, jedoch keine Garantiezusagen, welcher Art auch immer, dar und werden nur bei schriftlicher Bestätigung bindend.

(5) chocri behält sich vor, von einer Bestellbestätigung und damit von dem Abschluss eines Kaufvertrages abzusehen, sollte die bestellte Ware nicht mehr verfügbar sein.

§ 3 Kaufpreiszahlung und Verzug des Käufers

(1) Alle angegebenen Preise enthalten die jeweilige anwendbare Mehrwertsteuer ausschließlich von Transport- und/oder Versandkosten.

(2) Für Einkäufe unter www.chocri.de bietet chocri grundsätzlich die Zahlarten Vorkasse-Überweisung, Bankeinzug (Lastschrift), Sofortüberweisung, Kreditkarte, und PayPal an. Sofern der Käufer ein Unternehmer ist, erfolgt die Zahlung per Vorkasse-Überweisung oder auf Rechnung. In Abhängigkeit von dem Ergebnis einer Bonitätsprüfung behält sich chocri vor, gewisse Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Soweit die vom Käufer gewählte Zahlungsart trotz vertragsgemäßer Durchführung seitens chocri nicht durchführbar ist, insbesondere weil eine Abbuchung vom Konto des Käufers mangels Deckung dessen Kontos oder wegen Angabe falscher Daten nicht möglich ist, hat der Käufer chocri die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.

(3) Zur Zahlung der Waren per Vorkasse, d.h. durch Überweisung des Gesamtbetrages (errechnet aus dem angegebenen Kaufpreis zuzüglich der anfallenden Versandkosten), erhält der Käufer mit der Bestellbestätigung die Kontodaten von chocri sowie einen Verwendungszweck. Der Käufer ist verpflichtet, den Gesamtbetrag unverzüglich nach Vertragsschluss unter Angabe des Verwendungszweckes zu überweisen.

(4) Zur Zahlung der Waren per Bankeinzug erteilt der Käufer chocri eine Einzugsermächtigung. Diese ist für den Käufer jederzeit widerruflich. Bei unberechtigter Rückbuchung hat der Käufer chocri die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. Diese betragen zurzeit EUR 8,50 (EUR 6,00 Bankgebühren sowie EUR 2,50 Bearbeitungsgebühr für chocri).

(5) Die Zahlung durch Sofortüberweisung erfolgt durch die Inanspruchnahme der Dienste der Payment Network AG, Fußbergstr. 1, 82131 Gauting. Dem Käufer ist es möglich, bereits während der Bestellung die Zahlung per Überweisung oder Lastschrift über sein Online-Konto anzuweisen. Dabei gelten die Nutzungsbedingungen von Payment Network AG.

(6) Die Zahlung an chocri durch eine Gutschrift auf dem PayPal-Konto von chocri erfolgt erfüllungshalber gemäß § 364 II BGB (Anbieter ist PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A., 5. Etage, 22-24 Boulevard Royal, L-2449, Luxemburg). Die Vertragsbeziehungen zwischen PayPal und seinen Kunden richten sich ausschließlich nach den Nutzungsbedingungen von PayPal.

(7) Die Zahlung über Kreditkarte ist mit VISA und Mastercard möglich. Die Daten werden durch den Kreditkartenanbieter PayOne abgefragt und nach den geltenden Sicherheitsstandards verarbeitet.

(8) Erfolgt die Zahlung auf Rechnung, sind Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Zugang der Rechnung zu zahlen.

(9) Der Kaufpreis ist während des Zahlungsverzugs des Käufers zu verzinsen. Bei Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz acht Prozentpunkte, bei Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

§ 4 Lieferung/Versand

(1) Die Lieferung erfolgt durch Versendung der bestellten Ware an die vom Käufer elektronisch mitgeteilte Adresse. Sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung der Ware auf www.chocri.de stellen voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte dar. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, sofern sich nicht als solche ausdrücklich bezeichnet werden.

(2) Anfallende Versand- und Verpackungskosten sind abhängig von der durch den Käufer gewählten Versandart und werden im Rahmen der Bestellung aufgeführt. Die Kosten werden von chocri gesondert ausgewiesen. Bei einem Versand ins Ausland können höhere Versandkosten, Zölle und ähnliche Gebühren anfallen.

§ 5 Lieferfrist

(1) Sofern der Käufer ein Unternehmer ist und mit ihm eine verbindliche Lieferfrist vereinbart wurde, beginnt die vereinbarte Lieferfrist mit Abschluss des Kaufvertrages.

(2) Sofern chocri aufgrund eines Umstandes, den chocri zu vertreten hat, daran gehindert wird , die bestellte Ware zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haftet chocri gegenüber Verbrauchern nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Gerät chocri gegenüber Unternehmern in Lieferverzug, findet § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Haftung für Verzugsschäden entsprechende Anwendung. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Unternehmer einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 3% des einfachen Bestellwerts pro vollendeter Woche, insgesamt jedoch nicht mehr als 15% des einfachen Bestellwertes geltend machen. chocri bleibt es frei, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

(4) Alle Ereignisse Höherer Gewalt sowie sämtliche Ereignisse, die chocri nicht zu vertreten hat, entbinden chocri von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Dies gilt auch, wenn Umstände bei Unterlieferern eintreten. chocri wird den Käufer unverzüglich darüber in Kenntnis setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt.

§ 6 Gefahrübergang/Annahme

(1) Bei Verbrauchern geht die Gefahr bei Übergabe an den Käufer über.

(2) Bei Unternehmern geht die Gefahr bei Versendung der bestellten Ware auf den Käufer über, wenn die bestellte Ware an die den Transport ausführende Person übergeben oder zwecks Versendung das Lager von chocri verlassen hat. Verzögert sich der Versand oder wird dieser unmöglich aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, trägt der Käufer ab Versandbereitschaft die Gefahr. Die durch die Lagerung der Ware entstehenden Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Nach Fristsetzung und deren ergebnislosen Ablauf ist chocri berechtigt, die bestellte Ware anderweitig zu verwenden und den Käufer aus neuer Produktion zu beliefern.

(3) Der Käufer ist zur Annahme der Ware verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist chocri berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.

§ 7 Widerrufsrecht

Sofern der Käufer ein Verbraucher ist, gilt folgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

chocri Plauener Str. 163-165 Haus M 13053 Berlin Fax: 030/ 981 961 9-19 info@chocri.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei einer nach Kundenwunsch angefertigten Schokolade kein Widerrufsrecht besteht (§312d IV Nr. 1 BGB).

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 8 Mängelgewährleistung

(1) chocri gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Mängeln ist und den allgemein üblichen Qualitätsstandards entspricht. Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen in Struktur und Farbe bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen dem Besteller zumutbar sind. Dem Käufer ist bewusst, dass bei einer Bestellung per Internet die farbliche Darstellung der Ware von der tatsächlichen Farbe abweichen kann und hierdurch keine Gewährleistungsansprüche begründet werden. Gegenüber Verbrauchern bestimmt sich die Mängelgewährleistung nach den gesetzlichen Vorgaben.

(2) Für Ansprüche eines Unternehmers aus der Mängelgewährleistung gilt § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern es bei einem Unternehmer um einen Kaufmann handelt, kann dieser Ansprüche aus der Gewährleistung nur geltend machen, wenn er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.

(3) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt ab Erhalt der Ware zwei Jahre, gegenüber Unternehmern ein Jahr. Bei Unternehmern findet § 212 BGB keine Anwendung.

§ 9 Haftung

(1) Bei Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, aus zugesicherten Eigenschaften oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet chocri unbeschränkt.

(2) Im Übrigen haftet chocri gegenüber Unternehmern nur für vorhersehbare und typische Schäden aus Verletzungen von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Darüber hinaus wird die Haftung wie folgt beschränkt: Bei einem einzelnen Schadensfall ist die Haftung von chocri auf den einfachen Wert der Bestellung, bei der der Schaden entstanden ist, begrenzt. Bei mehreren Schadensfällen im Rahmen einer Bestellung wird die Haftung von chocri auf den zweifachen Wert der Bestellung begrenzt. Darüber hinausgehende Schäden können grundsätzlich nicht ersetzt werden.

(3) Diese Haftungsbegrenzung gilt ebenfalls für Ansprüche, die der Käufer gegenüber chocri wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens durch gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von chocri geltend macht.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Gegenüber Unternehmern behält sich chocri das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Bestellung mit dem Käufer vor. Sofern es sich bei dem Unternehmer um einen Kaufmann handelt, behält sich chocri das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist chocri nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzunehmen; der Unternehmer ist zur Herausgabe verpflichtet.

(3) Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Unternehmer chocri unverzüglich schriftlich zu informieren, damit chocri Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, chocri die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.

(4) Der Unternehmer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an chocri ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Unternehmer auch nach dieser Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von chocri, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich chocri, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann chocri verlangen, dass der Unternehmer chocri die abgetretene Ware und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5) chocri verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 Prozent übersteigt.

(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Unternehmer wird stets für chocri vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht chocri gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt chocri das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

(7) Wird die gelieferte Ware mit anderen, nicht chocri gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt chocri das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Unternehmers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Unternehmer chocri anteilsmäßig Miteigentum überträgt.

§ 11 Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von chocri anerkannt sind.

§ 12 Kennzeichnungspflichten

Soweit der Käufer die Schokolade weiterverkauft und dazu selber verpackt, ist ausschließlich der Käufer für die den gesetzlichen Anforderungen genügende Kennzeichnung der Verpackung verantwortlich. Sollte chocri aufgrund der Verletzung dieser Pflicht von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Käufer verpflichtet, chocri von den daraus resultierenden Verbindlichkeiten in voller Höhe freizustellen. Das gleiche gilt, wenn der Unternehmer die Ware nach einem Verpackungsentwurf des Unternehmers von chocri verpacken lässt.

§ 13 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.

(2) Sofern der Käufer ein Unternehmer und Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen chocri und dem Käufer Berlin. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.